Berlin geht gegen US-Neonazi wegen Website vor

Der US-Neonazi Lauck vertreibt über das Internet NS-Artikel. (AFP/EPA, )
Berlin (AFP) - Die Bundesregierung ist erneut gegen den US-Neonazi Gary Lauck wegen Namensrechten im Internet vorgegangen. Lauck habe die Internet-Adresse http://www.federalrepublicofgermany.biz für die Verbreitung von Nazipropaganda benutzt, sagte Vize-Regierungssprecher Hans Langguth in Berlin. Mit einer Anrufung der internationalen Organisation zum Schutz geistigen Eigentums (Wipo) in Genf habe die Bundesregierung nun erreicht, dass Lauck die Adresse entzogen werde.
Nach dem Beschluss vom Montag werde die Website binnen zehn Werktagen auf die Bundesrepublik Deutschland übertragen.
Auf der Seite vertreibt Lauck unter anderem Hakenkreuz-Aufkleber, Hitlers "Mein Kampf" und anderes in Deutschland verbotenes rechtsextremes Propagandamaterial. Der Neonazi hatte sich in der Vergangenheit bereits mehrere Internetadressen gesichert, die in Bezug zum Bundesinnenministerium standen.
"None are more hopelessly enslaved than those who falsely believe they are free."
-- Johann W. von Goethe
Es seht aus als wäre sein aufgeklebter Schnurbart gleich ablösen 
Damals war die Nationalität noch erwähnt:
Badische Zeitung 24.9.1996
Verbale und tätliche Angriffe auf Ehefrau und Schwiegereltern mündeten in eine FreiheitsstrafeGewaltsame Ausbruchsversuche aus einer Sackgasse
FREIBURG. Es war „das Schlimmste", was er je in seinem Leben getan habe, beteuerte der wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung Angeklagte vor dem Amtsgericht Freiburg: Er bedauerte, daß Computer und Nähmaschine sowie die Arbeits- und Studienunterlagen seiner Frau seinem Wutanfall zum Opfer gefallen waren. Daß er ihr über Monate hinweg mit Gewalt und den Schwiegereltern mit Mord gedroht haben soll, wollte er hingegen nicht wörtlich verstanden wissen: Er würde ihr „nie etwas antun" - zwischen Sagen und Tun bestehe ein großer Unterschied.
1993 kam der heute 25jährige aus Algerien nach Deutschland und stellet einen Asylantrag, der jedoch abgelehnt wurde. Kurz darauf lernte er seine künftige Frau, eine Deutsche, kennen. Im Juli 1994 wurde geheiratet - aus Liebe und „weil viel Druck geherrscht hat", erklärt sie: Er wäre sonst abgeschoben worden.
Vor der Heirat habe es bereits einige Szenen gegeben, die sie allerdings ignoriert habe. Danach sei die Situation jedoch eskaliert: Es habe immer mehr Ausbrüche gegeben, wobei er ihren Eltern, bei denen sie zunächst wohnten, die Schuld für seine Unzufriedenheit zugewiesen habe. Worauf der Angeklagte indes beharrte: Sie hätten ihn beleidigt und konstant unter Druck gesetzt - bis er es „psychisch nicht mehr ausgehalten habe und in eine Sackgasse geriet". Daran, daß er seiner Frau gegenüber wiederholt geäußert habe, ihre Eltern „mit einer Pistole zu töten", konnte er sich freilich nicht mehr erinnern, ebensowenig wie daran, den Schwiegervater „am Arbeitsplatz umbringen" zu wollen: Dort sei er nur aufgetaucht, um eine Aussprache über dessen nach seiner Ansicht diskriminierendes Verhalten herbeizuführen.
Diesen Vorwurf wollte die Frau indes nicht gelten lassen. Ihre Eltern hätten sich im Gegenteil sehr solidarisch verhalten, ihn finanziell unterstützt und ihm geholfen, eine Lehrstelle zu finden. Auf Bitten der Tochter hätten sie sich sogar für unbeabsichtigte Mißverständnisse entschuldigt; er habe dieses Entgegenkommen aber nicht akzeptiert.
Nach langem Zögern reichte die Ehefrau im Juli 1996 die Scheidung ein: Ihr Mann hatte sie mit einer Haarschneideschere und den Worten bedroht: „Wenn irgend etwas ist, sterben wir beide". Sie habe heimlich eine neue Wohnung gesucht. Bei ihrem Auszug sei es dann zu dem Wutausbruch gekommen, bei dem er ihre Arbeitsgeräte zerstört, ihre Mutter getreten und das Auto ihrer Eltern beschädigt habe. Danach habe er seine Schwiegereltern mit Telefonanrufen terrorisiert und „ihre Existenz bedroht".
Ein Polizist bezeugte schließlich", daß der Angeklagte ihm gegenüber „sehr überzeugend" geäußert habe, daß das Wort Scheidung für ihn nicht existiere, und er sich seine Frau holen werde. Der 25jährige konnte •ich daran jedoch nicht erinnern. Immer wieder betonte er, daß er nur eine Aussprache wolle.
Der Richter bezweifelte, laß das Verhalten des Angeklagten der „richtige Weg" sei, um eine Aussprache herbeizuführen: Er darf deshalb seinen Kontakt mehr zu seiner Frau und ihren Eltern aufnehmen. Außerdem wurde der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt, die zur 3ewährung auf zwei Jahre ausgesetzt wurde. Der Richter, der damit nur knapp unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß blieb, hielt dem 25 jährigen dabei zugute, daß er seine Taten eingestanden habe. KATHRIN HAASIS
Das sind die Türkenschweine und die Niggeraffen die immer zusammen klüngeln. Beide hören Niggermusik. Das Folgende ist vor 8 Jahre stattgefunden. Stellen Sie mal vor wie es aus seht heute:
Badische Zeitung 24.9.1996
Freiburger Jugendkulturwoche: Nächtlicher „Hip Hop Jam" unter dem SiegesdenkmalRapper in neonkalten Gängen
Ungewohntes Leben am Freiburger Friedrichsring. Wo sonst nur ein paar späte Fahrgäste auf die Straßenbahn warten, tummelten sich in dieser Nacht die Jugendlichen:
Jungs in Flokatijacken, Skateboard Sneakers, Mädchen in Kapuzenpullis und Schlaghosen. Der „HipHop Jam" in der Unterführung beim Siegesdenkmal lockt sie an, Rapper und Breakdancer aus Basel und Straßburg haben sich angesagt.
Was alles in der Jugendarbeit möglich ist, was sie zu leisten imstande ist und wo sie in Freiburg stattfinden könnte, sollte die (freilich nur vier Tage kurze) Jugendkulturwoche der Stadt zeigen: mit Theater (siehe auch unseren Bericht vom Samstag), Musik, Raves und Partys, obendrein einem Trendsport-Nachmittag am Seepark.
| Die eigene CD aufnehmen Was Jugendarbeit kann? Die Musiker bespielsweise, die beim „Hip-
Hop Jam" dabei sind, fanden sich beim grenzüberschreitenden Präventionsprojekt „La Parole des Jeunes", das der Verein „wake up" auf die Beine stellte. Jugendliche aus Basel, Straßburg und Kehl bekamen die Möglichkeit, „ihre eigenen Anliegen mit Unterstützung professioneller Partner in die Tat umzusetzen." So entstand eine CD, die im Herbst 1995 herauskam, so entstand auch die Musik, die seither bei einigen Konzerten und jetzt auch in der Unterführung präsentiert wurde.
Ein bißchen war das Konzert auch ein Praxistest für die „Aktion Jungenddenkmal", die aus dem Kleinlabyrinth unter dem Friedrichsring gern ein selbstverwaltetes Jugendzentrum machen würde. Erster Einführung.
Bild: Guido Kirsch
EIN NEUER JUGENDTREFF? Jugendliche beim „HipHop Jam" in der Freiburger Siegesdenkmal-Unterdruck: Die neonkalten, gefliesten Gänge strahlen eine ganz spezielle Atmosphäre aus, die gut zu solchen Konzerten paßt. Vor der kleinen Bühne gegenüber des früheren Kiosks war genug Platz für das Publikum, der Kontakt zwischen Zuhörern und Rappern gleich hergestellt. Dennoch mußten die Straßburger Sprechsänger, die als erste dran waren, ganz schön rudern, bis ein bißchen Stimmung aufkam. Mitten durch das Publikum verlief die Grenze:
Rechts die mitgebrachten Schlachtenbummler aus dem Elsaß, die ihren Freunden lautstark den Rücken stärkten, links die Freiburger, die sich erst nach und nach aus der Reserve locken ließen.
Das war anschließend, bei „Da Westside", schon anders. „Baslerdytscher Dialekt isch im Huus", Mundart Rap auf erstaunlichem Niveau einte beide Lager. Während die Straßburger zuvor einfach im fliegenden Wechsel drauflosgeschnattert hatten, legte das Basler Duo originelle, durchgestylte Verse über die kompetenten Sounds ihres DJs. Schön, wenn Jugendarbeit solche Früchte trägt. PETER DISCH
Wollt Ihr Den Totalen Krieg?
Islam-Schule in Niederlanden durch Brandstiftung zerstört
http://portale.web.de/Schlagzeilen/Niederlande/?show=bp&bp_id=3012
Sie haben ihre Nest in Elsäss und nutzen die offene Grenzen aus
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Der Sonntag 14 November 2004 seite 2
Auch politisch sehr heikel
Die Polizei am Rhein tut sich schwer mit der Bekämpfung von Kindereinbrüchen
„Kein Kommentar mehr": Ein Landfahrerplatz unmittelbar nach der deutsch-französischen Grenze in Strasbourg.
FOTO: HEUBERGE:;
Von Toni Nachbar
„Uns sind die Hände gebunden", sagt der Sprecher der Freiburger Polizeidirektion Ulrich Brecht zur Bekämpfung von Einbrüchen, die von Kindern verübt werden und deren Häufigkeit entlang des Rheins hoch ist. Die Sache ist heikel:
Die Spur der minderjährigen Täter führt zu Landfahrerplätzen in Strasbourg, auf denen sich Roma aus Osteuropa niedergelassen haben. Die Verwaltung und die Polizeibehörden beider Länder tun sich schwer, Diskriminierung zu vermeiden und gleichzeitig die Zahl der Delikte zu vermindern.
Die Freiburger Polizeidirektion fühlte sich gezwungen, diese Woche eine warnende Pressemitteilung zu versenden, in der steht: „Beinahe jeden Tag greift die Polizei zurzeit in Freiburg und im Landkreis so genannte Kindereinbrecher auf. Die bevorzugten Objekte, Einfamilienhäuser, aber auch Wohnungen in Mehrfamilienhäusern werden zuerst beobachtet, ausgespäht, um später einbrechen zu können."
Hilf- und Ratlosigkeit
Neu ist dies alles nicht. Doch parallel zur traurigen Konstanzer Einbrüche verläuft die Hilf und Ratlosigkeit, mit der Politik und Polizei im Elsass und am Oberrhein dem Phänomen gegenüber stehen. Da gibt es unzählige Kontrollen des deutschen Bundesgrenzschutzes in Bahnen und Bussen, die aus Strasbourg kommen. Oft werden die verdächtigen Minderjährigen schon bei der Einreise geschnappt und nicht selten auf frischer Tat. Beide Male passiert das Gleiche: Daten und Fingerabdrücke werden registriert, danach folgt die Übergabe der Kinder an die französischen Behörden. Stunden später sind sie wieder auf freiem Fuß. „Wir haben icht die juristischen Möglichkeiten, wie es sie in der Schweiz gibt, wo Minderjährige inhaftiert werden können", sagt Polizeisprecher Brecht. Kinder unter 14 Jahren sind strafünmündig, und dabei soll es aus gutem Grund auch bleiben. „Wir kennen die Probleme, aber eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalter kommt nicht in Frage", so der Sprecher des baden-württembergischen Justizministeriums Stefan Wirz. Denn „andernfalls würden wir Täter bestrafen, die eiger.tl'.ch ^]b<t Opfer sind. Es ist offensichtlich, dass diese Kinder zum Stehlen gezwungen werden", argumentiert Wirz.
Die Forderung seines Hauses lautet: Die Polizei muss ein Konzept im legalen Rahmen
finden. Konferenzen, an der sich die deutsche Polizei, der Bundesgrenzschutz sowie die nationale französische Polizei und elsässische Gendarmerie beteiligen, gibt es nicht selten. Man nimmt sich vor, noch mehr zu kooperieren, Erkenntnisse und Daten auszutauschen. Doch das Problem mit den Kindereinbrechern ist nicht nur juristisch schwierig, sondern auch politisch heikel. Das liegt an den Tätern. Aus dem nicht ungerechtfertigten Imperativ, Diskriminierung zu vermeiden, ist der Sprachgebrauch der Polizei so geregelt, dass Begriffe wie „Sinti", „Roma" oder „Landfahrer" vermieden werden. Man beschreibt die Kinder mit „südosteuropäischem Aussehen, schwarze Haare, dunkler Teint". Französische Städte sind per Gesetz angewiesen, Plätze für durchreisende Gruppen zur Verfügung zu stellen. In Strasbourg hatten sich zum Jahresende nicht weniger als 500 Wohnwagen niedergelassen, die Bewohner sind zumeist Roma aus Ex-Jugoslawien, Rumänien und Polen. Latente
Spannungen gibt es mit französischen Sinti, deren Funktionäre sich dagegen wehren, mit den „anderen" aus Osteuropa über einen Kamm geschoren zu werden. Aber nicht zuletzt scheint auch die Stadt Strasbourg überdrüssig daran geworden zu sein, von der deutschen Seite auf die Landfahrerplätze hingewiesen zu werden. „Das mit den Kindern sagt die deutsche Polizei. Aber oft ist es gar nicht nachgewiesen", wehrt sich die Pressesprecherin der Stadt, Elisa Colmenereau. „Und zu den Landfahrerplätzen", fährt sie fort, „ist es jetzt unsere Politik, keinen Kommentar mehr abzugeben."
» Die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle Freiburg gibt kostenfrei Tipps und Informationsmaterial zur Sicherung von Häusern und Wohnungen unter Telefon 0761/88241 91 oder per E-mail unter Beratungsstelle@pdfr.bwl.de.
Vatikan?
Ja, aber Mutti kann es doch besser !!
Badisch Zeitung
Kinder festgenommen:
Versuchter Einbruch
Vier Kinder sind am Mittwoch um 16 Uhr im Stadtteil Weingarten festgenommen worden. Ein Passant beobachtete sie bei einem Einbruchsversuch. Die Kinder sind zwischen acht und zwölf Jahre alt. Vermutlich stammen sie aus Straßburg, von wo aus sie nach Freiburg gebrachten wurden. Sie sollen in Straßburg auf einem Campingplatz wohnen. Die Polizei hat sie bereits nach Frankreich abgeschoben. Hinweise an die Ermittlungsgruppe Wohnungseinbrüche unter tel. 0761/8822560.
http://www.deutsche-stimme.de
Nach über zwanzig Jahren dämmert es sogar den Etablierten
Muß auch der Westen das Rückgrat beugen?
Holland in Not. »Die multikulturelle Gesellschaft kollabiert zuerst in Holland«, orakelt die bürgerliche »Frankfurter Allgemeine Zeitung« und spricht damit offen aus, wofür Nationalisten in Europa bis auf den heutigen Tag politisch verfolgt werden. Der Hintergrund der dramatischen Entwicklung: Der feige Mord an einem Kritiker der multikulturellen Zumutungen. Die Folgen: Chaotische Zustände in unserem Nachbarland.
Wollt Ihr Den Totalen Krieg?
JAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAA!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
"None are more hopelessly enslaved than those who falsely believe they are free."
-- Johann W. von Goethe
Badisch Zeitung
Kinder festgenommen:
....Sie sollen in Straßburg auf einem Campingplatz wohnen. Die Polizei hat sie bereits nach Frankreich abgeschoben. Hinweise an die Ermittlungsgruppe Wohnungseinbrüche unter tel. 0761/8822560.
Die Abbildung einer Schweinerei, also ein Zigeunernest. Zigeunerschweine bekommen ein Sondererlaubnis ihre „] http://tinypic.com/wicm1 [/IMG]
Die Abbildung einer Schweinerei, also ein Zigeunernest. Zigeunerschweine bekommen ein Sondererlaubnis ihre „Landfahrerplätze“ zu richten. Deutschen aus der Wagenburg Scene wurden von der Polizei vertrieben, falls sie das Gleichen versuchen
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Ein Fall für einen Zyklon-B Einsatz?
Sonntag, 12. Dezember, 2004
Klage gegen Zürcher Polizei nach Einsatz gegen Basler Fussballanhänger
Am vergangenen Wochenende kam es in Zürich zu einem Einsatz der Polizei gegen Fussballanhänger aus Basel. Neben gewalttätigen Personen, waren von diesem Einsatz auch friedliche Anhänger sowie Kinder betroffen. Über den genauen Hergang dieser Polizeiaktion berichteten die Medien in vergangener Woche ausführlich und kritisch.
Nun wollen 200 Anhänger vom FC Basel gegen die Zürcher Polizei klagen, wie Stefan Kohler vom "Fan-Dachverband Muttenzerkurve" gegenüber den Medien erklärte. Am Montag werden dann mit der Hilfe der Zürcher Anwältin Manuela Schiller die Klagen eingereicht. Die Zürcher Polizei zeigt mittlerweile Reue, und es tut ihr Leid, dass unschuldige Basler-Fussballanhänger viel zu lange festgehalten wurden.
Was an diesem Polizeieinsatz und den Reaktionen interessant ist, sind die Parallelen zu vergleichbaren Einsätzen der Polizei gegen heimattreue Schweizer, welche an politischen Veranstaltungen teilgenommen haben. Ein Beispiel dafür ist der Polizeieinsatz gegen den Parteitag der PNOS im Juni 2002. Damals stürmten etwa 60 bewaffnete Polizisten den Saal eines Restaurants und zwangen alle anwesenden Personen zu einer ausführlichen Kontrolle inklusive einem Foto für die so genannten "Fichen" (in der ehemaligen DDR auch als "Stasi-Akten" bekannt). Auch Gefangennahmen von Personen, welche zum falschen Zeit am falschen Ort sind (beispielsweise als heimattreuer Schweizer an einer Pro-Israel-Demo), gehören in der Schweiz zur Tagesordnung. Der grösste Unterschied zum Einsatz der Zürcher Polizei gegen Basler Fussballanhänger liegt darin, dass im Falle der Fussballanhänger in den Medien ausführlich darüber berichtet wurde und bei polizeilichen Repressionen gegen heimattreue Schweizer meist die Strategie des Todschweigens gewählt wird.
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Ein Fall für einen Zyklon-B Einsatz?
Erstens, lassen wir diese Gruppe
http://www.geocities.com/SunsetStrip/Palladium/1747/zyklon-b.html
vor Ort laut Todmetall spielen. Da, der Lärmspiegel ausreichend hoch wird, können wir anfangen diese Blechdosenbaracken an Rädern Löchern aus zu sägen für die edle Gase, da die schwerer als Luft sind 